Skip to main content

Wann sollte man nicht in die Infrarotkabine?

Die Bestrahlung mit Infrarotlicht gilt als besonders schonend. Da im Gegensatz zur Sauna in der Infrarotkabine mit niedrigen Temperaturen um die 35°C gearbeitet wird, stellt dies keine besondere Belastung für das Kreislaufsystem dar. Zudem kann eine immunstärkende und konzentrationsfördernde Wirkung nachgewiesen werden. Jedoch ist der Besuch einer Infrarotkabine nicht für jeden geeignet.

Risikofaktoren der Infrarotbestrahlung

Wann sollte man nicht in die Infrarotkabine?

Wann sollte man nicht in die Infrarotkabine?

Trotz aller positiven Effekte gibt es auch Situationen, in denen von einer Behandlung mit Tiefenwärme abzuraten ist. Zum Beispiel bei akuten Entzündungen oder sehr hohem Blutdruck kann die Krankheitssymptomatik verstärkt werden. Vorsicht gilt auch bei der Einnahme von Medikamenten, besonders solche, die das Wärmeempfinden beeinflussen.

In einem Gespräch mit dem Hausarzt sollten im Vorfeld mögliche Risiken abgeklärt werden. Bei Fieber, akuten Infektionen, Entzündungen, frischen Verletzungen und Thrombosen ist in jedem Fall auf die Anwendung von Infrarotlicht zu verzichten. Gleiches gilt auch für die Zeit nach einem Sonnenbad oder Solariumbesuch.

Selbstverständlich sollte unter Alkohol- und Drogeneinfluss die Infrarotkabine ebenfalls nicht betreten werden.

Erkrankungen, die eine medizinische Vorbesprechung dringend erfordern:

  • Sensibilitätsstörungen (z.B. nach Behandlungen der Haut)
  • Lähmungen
  • Epilepsie
  • Bluthochdruck
  • Kreislaufprobleme
  • Krampfadern

Infrarotlicht während Schwangerschaft und Stillzeit

Eurotherm IR-HS Infrarotkabine Schweden

Eurotherm IR-HS Infrarotkabine Schweden

Der Besuch einer Infrarotkabine während der Schwangerschaft ist generell nicht besonders risikoreich. Die Infrarotstrahlung kann weder das Kind, noch das Fruchtwasser oder die Gebärmutter erreichen. Es sollte jedoch unbedingt darauf geachtet werden, keine Überhitzung (sogenanntes „künstliches Fieber“) herbeizuführen. Diese Aussagen gelten ausdrücklich nur für unkomplizierte Schwangerschaften und sind unter besonderen Umständen zu revidieren.

Da jede Schwangerschaft unterschiedlich verläuft, kann hierüber nur in einer ärztlichen Vorbesprechung kompetent entschieden werden. Es gibt keine Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, dass die Muttermilch von der Infrarotstrahlung beeinträchtigt wird. Jedoch kann durch die erhöhte Durchblutung die Milchproduktion angeregt werden.

Deshalb ist während der Stillzeit darauf zu achten, dass der Flüssigkeits- und Mineralbedarf durch das Schwitzen noch zusätzlich erhöht wird. Dieser muss entsprechend gedeckt werden.

Erkältung, Herzschrittmacher, Implantate – risikofrei?

Wenn sich eine Erkältung anbahnt, kann der Aufenthalt in einer Infrarotkabine der Krankheitsentwicklung positiv entgegenwirken. Sollte jedoch Fieber oder eine akute bakterielle Infektion vorliegen, ist die Bestrahlung nicht empfehlenswert. Unbedenklich ist die Anwendung mit Herzschrittmachern oder Implantaten. Diese sind so ausgelegt, dass sie selbst hohes Fieber (bis 42°C) des Trägers überstehen. Insofern die Implantate nicht über einen außenliegenden Zugang gesteuert oder versorgt werden, entstehen keine weiteren Risiken.


Ähnliche Beiträge